Handel

Wie ein Wertpapiergeschäft ausgeführt wird: Orders, Spreads und bestmögliche Ausführung

Eine Order ist in Sekunden erteilt. Hinter der Bestätigung steht eine Kette von Entscheidungen über Preis, Ausführungsplatz und Zeitpunkt, und jede davon verursacht Kosten, die selten als eigene Zeile auf einem Auszug erscheinen. Dieser Bericht begleitet eine Order von ihrer Erteilung bis zu dem Moment, in dem die Wertpapiere in Ihrem Depot liegen, und erläutert, was Sie auf diesem Weg selbst steuern können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was Sie zahlen, ist der angezeigte Kurs zuzüglich Spread, Provisionen, Steuern und, in schnellen Märkten, Slippage. Bei Privatkunden messen die EU-Vorschriften die Ausführung an dieser Gesamtsumme.
  • Eine Market-Order erkauft Ausführungssicherheit, eine Limit-Order Preissicherheit. Beides zugleich gibt es nicht.
  • Spreads sind am größten, wenn die Liquidität am geringsten ist: zu Handelsbeginn, rund um Nachrichten, bei kleineren Unternehmen und außerhalb der Haupthandelszeiten.
  • Gehebelte Produkte wie CFDs sind Verträge mit einem Anbieter, keine Aktien an einer Börse. Verluste können die für eine Position hinterlegte Margin übersteigen; bei Privatkunden ist der Verlust auf das Geld auf dem Konto begrenzt.

Von der Order zum Eigentum

Jeder Kauf einer börsennotierten Aktie oder Anleihe durchläuft dieselben fünf Schritte, unabhängig davon, welche App oder Bank Sie nutzen.

  1. Die Order. Sie teilen Ihrem Broker mit, was Sie kaufen oder verkaufen möchten, wie viel und zu welchen Bedingungen (die Orderart).
  2. Weiterleitung. Der Broker leitet die Order nach seinen veröffentlichten Ausführungsgrundsätzen an einen Ort weiter, an dem sie ausgeführt werden kann: an eine Börse, an ein multilaterales Handelssystem oder an eine Bank oder einen Market Maker, die mit Kunden für eigene Rechnung handeln (ein „systematischer Internalisierer“).
  3. Ausführung. Die Order wird mit einer Gegenorder zusammengeführt oder von einem Market Maker zu dem von ihm gestellten Kurs ausgeführt. In diesem Moment steht der Preis fest.
  4. Bestätigung. Der Broker meldet Ihnen das Geschäft. Bei Privatkunden in der EU muss die Bestätigung spätestens am ersten Geschäftstag nach der Ausführung versandt werden.
  5. Abwicklung. Geld und Wertpapiere werden über einen Zentralverwahrer ausgetauscht. In der EU geschieht dies zwei Geschäftstage nach dem Geschäftsabschluss („T+2“). Die EU bereitet die Verkürzung dieses Zyklus auf einen Geschäftstag vor („T+1“); als Termin für die Umstellung ist der 11. Oktober 2027 festgelegt.

Bis zur Abwicklung ist das Geschäft vereinbart, aber noch nicht vollzogen. Deshalb kann eine an einem Montag gekaufte Aktie in der Regel nicht vor Mittwoch zur Belieferung eines Verkaufs verwendet werden, und deshalb stehen Dividenden demjenigen zu, der die Aktien am Stichtag (Record Date) hält, und nicht demjenigen, der sie an diesem Tag gekauft hat.

Der vollständige Bericht

Für Abonnenten

Der vollständige Bericht umfasst 10 weitere Abschnitte mit allen Tabellen sowie den zugrunde liegenden Daten als CSV-Dateien für Excel. Er ist Teil des Abonnements von General Assets Research Group:

  • Orderarten und was sie Ihnen bieten
  • Der Spread: die Kosten, die Sie nicht sehen
  • Wo Orders ausgeführt werden
  • Was ein Wertpapiergeschäft kostet
  • Bestmögliche Ausführung: was Ihr Broker Ihnen schuldet
  • Gehebelte Produkte: CFDs und Margin
  • Die Ausführungsbestätigung lesen
  • Fragen, die Sie sich vor einer Order stellen sollten
  • Häufig gestellte Fragen
  • Zusammenfassung

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Quellen

  1. Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II), Artikel 27 (bestmögliche Ausführung). EUR-Lex
  2. Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission, Artikel 50 (Informationen über Kosten), 59 (Berichtspflichten gegenüber Kunden, Ausführungsbestätigungen) und 64 bis 66 (bestmögliche Ausführung). EUR-Lex
  3. Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR), Artikel 23 (Aktienhandelspflicht) und Artikel 39a (Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen), geändert durch die Verordnung (EU) 2024/791. EUR-Lex; EUR-Lex
  4. Beschluss (EU) 2018/796 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zur vorübergehenden Beschränkung von Differenzgeschäften (CFD) in der Union, später als dauerhafte nationale Maßnahmen übernommen. EUR-Lex
  5. Verordnung (EU) Nr. 909/2014 über Zentralverwahrer (CSDR), Artikel 5 (Abwicklungsfrist), und die Entscheidung der EU, am 11. Oktober 2027 auf T+1 umzustellen. EUR-Lex